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jacky
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« am: April 19, 2007, 18:36 » |
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Die wichtigsten Zuckeraustauschstoffe:
Sorbit/Sorbitsirup E 420 Wirkt abführend, in größeren Mengen Blähungen, Durchfall und Bauchschmerzen möglich, auch als Feuchthaltemittel für Süßwaren eingesetzt. Hergestellt aus Glucose durch Hydrierung. Verwendung z.B. für Kuchen, Konfekt oder Diabetikermarmelade. Empfohlene Höchstmenge: 20 Gramm pro Tag.
Mannit E 421 Kann abführend wirken, gelegentlich Überempfindlichkeitsreaktionen möglich, Herstellung aus Algen, Manna oder synthetisch aus Mannose durch Hydrierung. Verwendung z.B. für Eiscreme, Süßigkeiten.
Isomalt E953 Kann abführend wirken. Hergestellt synthetisch aus Zucker; maskiert den unangenehmen Beigeschmack mancher Süßstoffe, ist halb so süß wie Zucker.
Maltit/Maltit-Sirup E 965 i, ii Weniger abführend als Sorbit, bei Kindern ab 20 Gramm bei Erwachsenen ab 30 Gramm täglich. Hergestellt duch katalytische Hydrierung von Maltose; Wird als Süßungsmittel und Feuchteregulator verwendet.
Lactit E 966 Abführend ab 50 Gramm täglich. Hergestellt durch katalytische Hydrierung von Lactose; als Süßungsmittel und Trägerstoff verwendet.
Xylit E 967 Wirkt abführend, ab 20 Gramm als Einzeldosis oder 50 Gramm täglich. Hergestellt durch katalytische Hydrierung von Xylan; als Süßungsmittel und Trägerstoff verwendet.
Die wichtigsten Süßstoffe:
Acesulfam (E 950) Gilt als unbedenklich, die meisten Studien stammen allerdings vom Hersteller; Herstellung: synthetisch; Verwendung z.B. für Light-Produkte.
Cyclamat (E 952) In den USA verboten, kann im Tierversuch die Fruchtbarkeit vermindern; Synthetische Herstellung; Verwendung für light-Produkte; ADI: 11 mg/kg.
Saccharin (E 954) In sehr hoher Dosierung Blasenkrebs im Tierversuch festgestellt; Hergestellung: synthetisch; Verwendung: als Zuckerersatz; ADI: 5mg/kg.
Thaumatin (E 957) Natürlicher Süßstoff, gilt als toxikologisch unbedenklich. Herstellung: natürlich aus Früchten des Katemfe-Strauchs; kann inzwischen gentechnisch hergestellt werden; für Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis oder Kaugummi verwendet.
Neohesperidin (E 959) Als unbedenklich eingestuft. Herstellung: aus unreifen Bitterorangen; Verwendung als Süßstoff und Geschmacksverstärker.
Aspartam (E 951) Unverträglich für Patienten mit Phenylketonurie (Stoffwechselerkrankung); ADI: 40 mg/kg; Kalorienarmes, intensives Süßungsmittel, etwa 200mal süßer als Zucker. Verwendung: Getränken, Milchprodukte, Desserts, Süßigkeiten, Kaugummi, kalorienreduzierte Produkte oder Tafelsüßstoff. (red/AK Broschüre "Lebensmittelzusatzstoffe")
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