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Autor Thema: Steuertipp aus dem Steuersparbuch!  (Gelesen 5030 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
sandra
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supa kuhrty
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geheilt durch NAET-Methode

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« Antworten #15 am: Januar 21, 2010, 13:27 »

also ich habs probiert - aber da ist ein soooo hoher freibetrag, da komm ich nicht drüber mit meinen sachen!
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swirl
jr. kuhrty
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LI


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« Antworten #16 am: Januar 26, 2010, 07:59 »

Im Steuersparbuch 2009 hat sich der text zur Diätverpflegung komplett geändert. Kann ich jetzt noch bei LI 42€ pro Monat geltend machen oder nicht?
Wer weiss Bescheid?

lg Conny

Pauschale Freibeträge für Diätverpflegung
Haben Sie Mehrkosten durch eine notwendige Diätverpflegung, können
Sie die tatsächlichen Kosten (Belege!) oder die pauschalen Freibeträge für
Diätverpflegung geltend machen, und zwar auch bei Pflegegeldbezug.
Für nachstehende Krankheiten können Sie die pauschalen Freibeträge für
Diätverpflegung beantragen:
Zucker, Tuberkulose, Zöliakie, Aids (D1) 70 € monatlich
Gallen-, Leber-, Nierenleiden (D2) 51 € monatlich
Magenkrankheit oder andere innere Krankheit (D3) 42 € monatlich
Die Diätverpflegung wird über Antrag mit den Kürzeln D1, D2, D3 in Ihren
Behindertenpass eingetragen, sofern Sie eine Diätverpflegung zugesprochen
bekommen haben.
Benötigen Sie mehrere Diätverpflegungen, wird Ihnen der Freibetrag dennoch
nur einmal gewährt. Allerdings wird der höhere Pauschalbetrag berücksichtigt.
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swirl
jr. kuhrty
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Beiträge: 79


LI


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« Antworten #17 am: Januar 26, 2010, 08:06 »

Anbei das Steuersparbuch 2009 zum Nachlesen!
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