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Autor Thema: Steuertipp aus dem Steuersparbuch!  (Gelesen 5417 mal)
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jacky
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« am: Juli 10, 2007, 17:22 »

Laktoseintoleranz zählt zu den inneren "Krankheiten"

Krankendiätverpflegung
Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung können mit folgenden Pauschalsätzen außergewöhnliche Belastung beantragt werden;

Diät                                                                  monatlich

• Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie, AIDS     70 Euro
• Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit         51 Euro
• Andere vom Arztverordnete Diäten wegen      42 Euro
innerer Krankheiten (z.B. Magen, Herz)


Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich, es reicht eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Diät. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere
Pauschbetrag zu berücksichtigen.

Zu beachten: Der Selbstbehalt kommt zum Ansatz, es sei denn, dass eine mindestens 25%ige Behinderung vorliegt.

Quelle: Steuersparbuch 05/06
« Letzte Änderung: Juli 10, 2007, 18:13 von jacky » Gespeichert

Claudia
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« Antworten #1 am: August 19, 2007, 16:37 »

wie geb ich das jetzt an?

also ich muss ja einen grad der behinderung angeben. den hab ich aber nirgends. hab ja auch keinen behindertenausweis oder so. wie mach ich das? nur das hakerl bei magen-darm und so lasst das bmf nämlich nicht zu...
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jacky
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« Antworten #2 am: August 22, 2007, 09:52 »

Hi Claudia,

das ich jetzt nichts falsches sage hab ich das meiner Buchhalterin weitergeleitet die kann dir sicher genauere antworten darüber geben. da ich selbständig bin rennt das bei mir anders ab. ..
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Claudia
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« Antworten #3 am: August 22, 2007, 19:10 »

ich zahl auch ESt und nicht LSt also ich zahls nicht, aber ich fall unter Einkommensteuer. Ich müsste trotzdem einen %Satz angeben...Das FinanzOnline schreibt mir immer Fehlermeldung, wenn ichs nicht tu...

danke für deine Hilfe!
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jacky
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« Antworten #4 am: August 27, 2007, 19:37 »

also von meiner persönlichen Buchhalterin:

sie müsste bei ihrem E1 Formular auf der Seite 7 in Papierform ein Kreuz beim M machen. Ist bei den außergewöhnlichen Belastungen unter den Behinderungen der 4. Punkt nach unten. das müsste gehen




sag und doch obs geklappt hat..   
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Claudia
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« Antworten #5 am: August 28, 2007, 07:44 »

in papierform....da liegt mein problem. ich gebs nicht in papierform ab, sondern elektronisch. und da verlangt er von mir eben eine eingabe.

wie du weißt, ist die frist für 2006 schon abgelaufen für elektronisch, aber für papierform noch vieeeeeeel länger ;)

ich glaub nicht, dass ich strafe bekomm, weil ich ja auch keine steuer zahl, aber ich möcht dann nicht noch mit zetteln dort aufkreuzen...
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christian
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« Antworten #6 am: Juli 29, 2008, 21:30 »

Hallo Jacky,

klingt ja interessant, aber wie und wo kann ich den jeweiligen Betrag geltend machen bzw. in wie weit ist das noch aktuell, zumal ja schon ein bisschen älter? Vielen Dank schon mal an dieser Stelle!
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jacky
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« Antworten #7 am: Juli 30, 2008, 08:36 »

meine buchhalterin hat damals gemeint:

E1 Formular auf der Seite 7 in Papierform ein Kreuz beim M machen.

schau mal ob das auf dem formular so draufsteht....

ich bin selbständig bei mir läuft das wieder anders ab..
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christian
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« Antworten #8 am: Juli 30, 2008, 11:31 »

Alles klar, werd ich mir bei Gelegenheit anschauen!

Vielen Dank für die Info!
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teresa89
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« Antworten #9 am: Juni 01, 2009, 21:35 »

hi ihr! wiedermal eine frage, weiß wer ob das stimmt, dass man bei li bzw fi eine erhöhung der kinderbeihilfe bekommt? eine bekannte behauptet das nämlich. bzw wisst ihr auch wo man das beantragen kann?
lg teresa
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VivalasVegas
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« Antworten #10 am: Juni 02, 2009, 06:25 »

Wie das mitn Kindergeld ist weiß i jetzt ned genau.....aber man bekommt einen zuschuß (schlag mich tod glaub sind 40 Euroo/Jahr) wenn man ein ärztliches Attest vorlegen kann. Dann macht man den Steuerausgleich und vermerkt die LI, FI
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teresa89
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« Antworten #11 am: Juni 02, 2009, 12:42 »

ok dann betrift das wohl eher meine mom, die das als außerordentliche belastung angeben kann oder so?!
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teresa89
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« Antworten #12 am: Juli 09, 2009, 13:25 »

Laktoseintoleranz zählt zu den inneren "Krankheiten"

Krankendiätverpflegung
Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung können mit folgenden Pauschalsätzen außergewöhnliche Belastung beantragt werden;

Diät                                                                  monatlich

• Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie, AIDS     70 Euro
• Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit         51 Euro
• Andere vom Arztverordnete Diäten wegen      42 Euro
innerer Krankheiten (z.B. Magen, Herz)


Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich, es reicht eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Diät. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere
Pauschbetrag zu berücksichtigen.

Zu beachten: Der Selbstbehalt kommt zum Ansatz, es sei denn, dass eine mindestens 25%ige Behinderung vorliegt.

Quelle: Steuersparbuch 05/06

alsoooo zu dem thema hab ich jetzt was gnaz aktuelles. hab mich gestern nämlich ganz schön geärgert
ich hab seit kurzem li und fi und ev noch anderen uv´s die nicht getestet sind. eine freundin hat behauptet (die auch li hat) dass sie eine erhöhte familienbeihilfe deshalb bezieht. ich wollte diese dann auch beantragen und auf dem formular (beih 3) steht dass man eine  50% behinderung haben muss um erhöhte fam.beih. zu bezihen, also hab ich mich schlau gemacht und gefragt ab wann man als 50%ig behindert gilt. irgendwie konnte mir das beim finanzamt keiner sagen. schließlich rieten sie mir den antrag einzureichen. gestern wurde ich dann zu einer amtsärztin geladen. nach der "untersuchung" (Abhören usw.) hat sie mir dann gesagt dass es unmöglich ist aufgrund von uv´s oder allergien eine 50% behinderung zu bekommen und dass es sogar unwahrscheinlich ist dass ich diese nötigen 25% bekomme um -> Der Selbstbehalt kommt zum Ansatz, es sei denn, dass eine mindestens 25%ige Behinderung vorliegt... genau.... außerdem hat sie mir geraten einen breit angelegten lebensmitteltest zu machen und danach nochmal den antrag zu stellen und mich nochmal untersuchen zu lassen
irgendwie kam ich mir gestern echt verarscht vor ich mein ich stell doch keinen antrag damit mir die doofe tante dann sagt dass ich sowieso keine chance hab oder?
weitere info: eine 50% behinderung ist zb. wenn man nur noch ein bein hat oder wenn ein kleines kind (wachstum) eine zölleakie (sorry falls falsch) hat. also ist zölleakie die einzige uv oder allergie bei der man überhaupt irgendeine chance hat und das auch nur als kind. UND DAS HÄTTE MAN MIR NICHT AM TELEFON SAGEN KÖNNEN???
also soviel dazu.
kurz man kann aus seiner uv keinen "profit" schlagen oder braucht nicht glauben, dass einem kosten rückerstattet werden.
ich bin wieder mal echt genervt von unserer tollen bürokratie unseres tollen sozialstaates!!!
trotzdem alles liebe
teresa
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mr martin
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« Antworten #13 am: November 28, 2009, 11:21 »

zuständig für behindertenpass und behinderteneinstufung ist das bundessozialamt in österreich - www.bundessozialamt.gv.at.
es werden meines wissens nach verschiedene beeinträchtigungen und krankheiten auch "addiert", auch für die erhöhte familienbeihilfe, für die man, wie bereits gesagt, 50% erreichen muss. feststellen tun das eben diese netten amtsärzte, zu denen man vom bundessozialamt oder finanzamt hingeschickt wird.
dass LI alleine ausreichen würd für 25%, das würd mich wundern. informieren oder probieren zahlt sich aber manchmal trotzdem aus, auch wenns ganz sicher mühsam ist.
lg martin
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Sascha_NÖ
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« Antworten #14 am: Januar 21, 2010, 13:24 »

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Ich mache auch die Online Übertragung der Steuererklärung - gibts da jetzt schon einen Einstufungsgrad? Bzw. soll ich da einfach dem arzt sagen i brauch da so ein artest?
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