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Autor Thema: Steuerliche Absetzbarkeit  (Gelesen 735 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
sandra
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supa kuhrty
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geheilt durch NAET-Methode

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« am: Mai 26, 2010, 08:03 »

Halli hallo zusammen!

Damit ich den Freibetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann, musste ich zuerst beim Bundessozialamt einen Antrag auf Einschätzung meiner Behinderung stellen (da muss man einen Behindertenpass beantragen - ein anderes Formular gibts nicht). Gestern ist das Schreiben gekommen - ich bin zu 30 % behindert. Da werd ich am WE mal gleich die Arbeitnehmerveranlagung machen

Einfach auch www.bundessozialamt.gv.at schauen. 
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jacky
Administrator/Redaktion
supa kuhrty
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dank bioresonanz fast ganz geheilt!


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« Antworten #1 am: Mai 26, 2010, 08:32 »

supi danke für die info... 
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sandra
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supa kuhrty
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Beiträge: 2.586


geheilt durch NAET-Methode

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« Antworten #2 am: Mai 26, 2010, 09:02 »

Noch genauer: Beantragen kann man dann unter außergewöhnliche Belastungen den "Freibetrag für Diätverpflegung"...in unserem Fall sind das immerhin 42,00 Euro im Monat!
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summerday
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« Antworten #3 am: Mai 26, 2010, 09:30 »

Was hast du denn für ärztliche Atteste beigefügt? Reicht da ein Befund von einem Atemtest?

Das wär ja echt super, vor allem auch weil ich das in der Ordi (Kinderarzt) weiterempfehlen könnte *hihi*
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sandra
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supa kuhrty
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Beiträge: 2.586


geheilt durch NAET-Methode

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« Antworten #4 am: Mai 26, 2010, 10:32 »

ich hab meine atemtestbefunde und den blutbefund mit der feststellung auf histaminintoleranz beigefügt. meiner allergietests auch, die haben aber bei mir keine auswirkungen auf den behindertengrad, weil man die "medikamentös" behandeln kann. aber ich würd einfach alle befunde beilegen! 
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summerday
baby kuhrty
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« Antworten #5 am: Mai 26, 2010, 10:55 »

ok danke!
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